Verständigungsvereinbarung zum DBA Schweiz
Im Rahmen eines nach Art 25 Abs 3 DBA Schweiz geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde der Schweiz Einvernehmen hinsichtlich der Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Art 25 Abs 5 DBA Schweiz erzielt.