Angabe eines unzutreffenden Warenortes in der Versandanmeldung
Wurde für die im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderten, an einem zugelassenen Warenort eingetroffenen und vorübergehend verwahrten Waren noch am selben Tag eine weitere Versandanmeldung abgegeben und vom Zollamt die Überlassung der Waren zum Versandverfahren verfügt, liegt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH noch kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor.