VwGH: Verlustausgleichsverbot & Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter
Die mit dem AbgÄG 1989, BGBl 1989/660, eingeführte und mit dem § 2 Abs 2a TS 2 EStG idF BGBl I 1999/106 inhaltsgleiche Bestimmung sollte einem neuen Typ von Verlustzuweisungsgesellschaften – Kommanditgesellschaften und atypisch stille Gesellschaften, die Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte verwalten – entgegenwirken.