Verfahrensarten im Vergaberecht I – Direktvergabe und Verhandlungsverfahren
Welcher Verfahrensarten sich ein öffentlicher Auftraggeber bei Beschaffungsvorgängen bedienen darf, ist grundsätzlich abschließend im Bundesvergabegesetz (BVergG) festgelegt (Ausnahme: Dienstleistungskonzessionsverträge und Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen). Obgleich die einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen lediglich für den Oberschwellenbereich gelten, hat Österreich den insoweit gegebenen Regelungsspielraum genützt und verfahrensrechtliche Regelungen auch für den Unterschwellenbereich geschaffen.