Hass-im-Netz: Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten seiner MitarbeiterInnen
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz brachte zahlreiche zivil-, straf- und medienrechtliche Neuerungen zur Bekämpfung der mannigfaltigen Formen beleidigender oder hetzerischer Akte im Internet sowie den sozialen Medien. Werden Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nunmehr auch der Arbeitgeber direkt dagegen mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüchen zur Wehr setzen.