OGH: Redlicher Unterhaltsverbrauch eines Studenten
Die Ansicht, ein den Unterhaltsanspruch wahrendes ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium liege bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe vor, wurde in der Vergangenheit von der Judikatur zumindest als Grundsatz vertreten und findet sich auch in der aktuellen Literatur. Einem Studenten kann nicht vorgeworfen werden, wenn er davon ausgeht. Diffizile juristische Beurteilungen können von einem Unterhaltsberechtigten grundsätzlich nicht erwartet werden.