Kein Unterhaltsabsetzbetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das der Steuerpflichtigen im gleichen Zeitraum Familienbeihilfe gewährt wird
Wird einem Steuerpflichtigen für ein Kind die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG gewährt, dann steht diesem Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum für dieses Kind kein Unterhaltsabsetzbetrag zu.