WIEREG | Neue Meldepflichten für Treuhandverhältnisse ab 1. Oktober
Ab Oktober 2025 ändern sich die Spielregeln im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) grundlegend. Künftig müssen auch Treuhandschaften offengelegt werden, die bisher keine Meldung erforderten. Die neuen Vorgaben erfassen erstmals Strukturen, die bislang im Verborgenen blieben – und sie betreffen weit mehr Unternehmen, als viele vermuten.

