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Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Mai 2024 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. IFRS 19 führt wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen ein, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren Konzernabschluss anwenden. Die Erstanwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.