Kann das arbeitsvertragliche Stundenausmaß vom Arbeitgeber einseitig reduziert werden?
Eine Berechtigung zur einseitigen Änderung eines Vertrages durch den wirtschaftlich typischerweise stärkeren Teil ist eine ungewöhnliche, in der Regel den anderen (schwächeren) Vertragsteil gröblich benachteiligende Vereinbarung und speziell dem Arbeitsvertragsrecht fremd. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.