Von der Opferstellung juristischer Personen und der Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren (Teil II)
Durch den Privatbeteiligtenanschluss kommen Opfern zusätzliche, über die Opferrechte hinausgehende, Rechte zu, die es ihnen erlauben, noch aktiver am Verfahren mitzuwirken, um ihre privatrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren durchsetzen zu können. Der folgende Beitrag versucht, die Probleme, die sich im Bereich der Privatbeteiligtenrechte bei juristischen Personen ergeben, aufzuzeigen, und will abschließend darlegen, welche Bedeutung dem Adhäsionsverfahren in der Praxis zukommt.