Sterbehilfe im Lichte des neuen Sterbeverfügungsgesetzes
Mit dem ab 1.1.2022 geltenden Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des Strafgesetzbuches wird – dem Erkenntnis des VfGH vom 11. 12. 2020 entsprechend – der assistierte Suizid legalisiert und im Detail geregelt. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind vielfältig, die Regelung ist insgesamt restriktiv.