Das Recht zum Selbsthilfeverkauf für Unternehmer
Der Selbsthilfeverkauf ist in § 373f UGB geregelt und stellt ein probates Mittel dar, um dem Annahmeverzug des Käufers entgegenzuwirken. Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für einen Selbsthilfeverkauf und dessen Auswirkungen insbesondere für Gläubiger und Schuldner dargelegt werden.