DSB: Kein Entfall schutzwürdiger Interessen bei Abrufbarkeit im Internet
In ihrem rechtskräftigen Bescheid vom 3.12.2018 (DSB-D122.984/0003-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) festgehalten, dass die bloße Abrufbarkeit personenbezogener Daten im Internet nicht schon dazu führt, dass diese als allgemein verfügbar im Sinne des § 1 Abs 1 DSG gelten.