BFG: Rückzahlung von Guthaben: Säumnis der Abgabenbehörde mit dem Instrument der Säumnisbeschwerde nicht verfolgbar
Der aus dem Antrag auf Rückzahlung von Guthaben nach § 239 Abs 1 BAO dem Abgabepflichtigen erwachsende Bescheiderlassungsanspruch besteht allein in dem Fall, dass die Abgabenbehörde eine Rückzahlung verweigert. Entschließt sich die Abgabenbehörde, ein Guthaben zurückzuzahlen, fällt damit ihre Pflicht zur Bescheiderlassung weg.