Abzugsfähigkeit von gemischt veranlassten Reisen – Überblick und aktuelle Rechtsprechung
Das Verbinden von betrieblich bedingten Geschäfts-, Kongress- oder Studienreisen etc mit privaten Motiven ist in der Praxis weit verbreitet. Die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben ist bzw war aufgrund der (in der Vergangenheit) sehr strengen Rechtsprechung iZm dem Aufteilungsverbot derartiger Mischreisen oftmals nicht möglich. Nichtsdestotrotz verfolgt der VwGH seit geraumer Zeit eine neue Linie: So können nun bei klar trennbarer betrieblicher und privater Veranlassung anteilige Fahrtkosten und pauschale Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden.