BFG: Ausdruck des Pendlerrechners
Da Steuerpflichtige das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners den Abgabenbehörden vorlegen und die Abgabenbehörden überprüfen müssen, ob das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners inhaltlich richtig ist, sind ein Pendlerpauschale nicht als Werbungskosten und ein Pendlereuro nicht als Absetzbetrag abziehbar, wenn Steuerpflichtige das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners nicht vorlegen.
Pendlerpauschale bei Abweichung des Pendlerrechners zur Naturstreckenmessung
Pauschalregelungen wie jene für die Ermittlung des Anspruchs auf das Pendlerpauschale haben es generell an sich, dass vom Gesetzgeber gewisse Ungenauigkeiten bewusst in Kauf genommen werden, um das Ziel der Vereinfachung erreichen zu können. Diese Ungenauigkeiten wirken sich manchmal zum Vorteil und manchmal zum Nachteil der Betroffenen aus.