Ministerialentwurf zur BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe 2018
Gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018, des BVergGKonz 2018 und des BVergGVS 2012 ist für die Inanspruchnahme des BVwG im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens eine Pauschalgebühr zu entrichten, welche von der Bundesregierung durch Verordnung festzulegen ist. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Begutachtungsentwurf veröffentlich.