Operationskosten eines Behinderten als außergewöhnliche Belastung
Die Zwangsläufigkeit der Kosten einer Heilbehandlung ist auch dann zu prüfen, wenn diese Kosten mit einer Behinderung iSd § 35 EStG im Zusammenhang stehen. Auch § 35 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Behinderung außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG hat.