NEHG 2022 Novelle – Entlastungsmaßnahmen für energieintensive Betriebe Antragsfrist für 2022 und 2023 endet am 30. November 2024
Das am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022 wurde am 5. Juni 2024 novelliert, wobei insbesondere die bereits im Zuge der ökosozialen Steuerreform eingeführten Entlastungsmaßnahmen neu geregelt wurden. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen und der Produktionsverlagerung ins Ausland können energieintensive Betriebe und von Carbon Leakage betroffene Unternehmen einen Antrag auf Entlastung stellen. Der Antrag für die Jahre 2022 und 2023 ist bis 30. November 2024 über das Nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem – NEIS einzubringen.