#105 – Sarah Fürlinger – Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen
Kartellrecht: die Nachhaltigkeitsausnahme für unternehmerische Kooperationen – Im Sinne des „European Green Deals” der Europäischen Kommission hat der Österreichische Gesetzgeber mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts- Änderungsgesetzes 2021 eine stärkere Orientierung des Kartell- und Wettbewerbsrechts an den Nachhaltigkeitszielen vorgenommen.