Start-up Paket – neues Mitarbeiterbeteiligungsmodel
Nach bisheriger Rechtslage bestanden vor dem 01.01.2024 grundsätzlich Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung von bis zu EUR 3.000. Allerdings wurden in der Praxis diese Begünstigungen von Start-ups kaum genutzt, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben. Als Alternative sind aktuell Phantom Shares verbreitet, da diese zunächst zu keinem Geldfluss und auch zu keiner sofortigen Besteuerung führen, bspw. bei einem Exit kann jedoch eine hohe Steuerbelastung anfallen.