Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutzfristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflichtversicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Meldepflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungsarten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.