BFG: Frage nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens im Verfahren betreffend Mehrkindzuschlag Vorfrage iSd § 116 Abs 1 BAO
Der in § 9a FLAG verwendete Begriff des zu versteuernden Einkommens ist entgegen dem Verweis auf § 33 Abs 1 EStG so auszulegen, dass darunter immer schon das zu versteuernde Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG zu verstehen war und ist.