PV-Info KW29/2019
Die Themen vom 19.07.2019 bis zum 25.07.2019:
– Lohnverrechnungspezifisches zum Sabbatical
– Bezahlte Pausen – Beendigung einer betrieblichen Übung
– Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
– OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin
– Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
– Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
– Besteuerung einer als „freiwillig Abfertigung“ bezeichneten Zahlung
Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unberechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatzleistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin
Der OGH hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre, aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche hat, ihm keine Kündigungsentschädigung zusteht.