Schlagwort: Krankenstand

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Krankenstand Sachbezug

Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand – der Blick von leistungs­rechtlicher Seite

Damit der Dienstnehmer von der Gebietskrankenkasse Krankengeld erhält, ist unter anderem vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen. Daran hat sich auch im Zeitalter der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nichts geändert, zumal auf dieser Bescheinigung viele Informationen an die GKK gemeldet werden, die der GKK durch die neue mBGM nicht zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Selbstabrechner­verfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibe­verfahren. Ein Beitrag von Christian Artner.

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Krankenstand Sachbezug

Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand – der Blick von beitrags­rechtlicher Seite

In der betrieblichen Praxis kommt es häufig vor, dass Dienstnehmer eine laufende Geldleistung aus der Kranken­versicherung beziehen und gleichzeitig von ihrem Dienstgeber Geld- und/oder Sachbezüge erhalten. In § 49 Abs 3 Z 9 ASVG sind besondere Regelungen zur Beitrags­pflicht von Zuschüssen des Dienstgebers, die während der Zeit des Anspruchs auf laufende Geldleistungen aus der Kranken­versicherung gewährt werden, vorgesehen. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.

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Krankenstand

Krankenstand als Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung

Überhöhte Krankenstände kommen als Rechtfertigung für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht. Dazu muss der Arbeitgeber eine objektive Zukunftsprognose über die weitere Dienstfähigkeit anstellen. Eine ungünstige Prognose kann etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen oder aus einer objektivierten Verschlechterung des Grundleidens abgeleitet werden. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Krankenstand

Krankenstand und Zeitausgleich

Ein einseitig angeordneter Zeitausgleich gilt auch dann als verbraucht, wenn währenddessen ein Krankenstand eintritt. Auch im Falle eines (zulässigerweise) einseitig vom Arbeitgeber im Rahmen der Dienstplangestaltung angeordneten Zeitausgleichs ist davon auszugehen, dass eine Erkrankung des Arbeitnehmers im Zeitausgleichs­zeitraum nichts am Zeitausgleich und damit am Abbau der Gutstunden ändert. Ein Gastbeitrag von Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.