Handlungsanleitung durch DSB nach Meldung einer Sicherheitsverletzung
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Datenschutzbehörde gegen eine Tagesklinik wurden gleich mehrfache Verstöße gegen die DSGVO festgestellt. In vielen Fällen wurde zwar…
DSB zu Koppelungsverbot und alternativer Bezugsmöglichkeit
In ihrem Bescheid vom 30.11.2018 erachtete es die Datenschutzbehörde (DSB) als zulässig, die kostenlose Nutzung einer Website von der Einwilligung in die Setzung…
Wann das Koppelungsverbot nicht greift
Einwilligungen in eine Datenverarbeitung sind nur gültig, wenn sie freiwillig erteilt werden. Um dies zu beurteilen, ist auch zu prüfen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer solchen Einwilligung abhängt, obwohl diese für die Vertragserfüllung gar nicht erforderlich ist. Der folgende Beitrag soll darlegen, ob und wann Koppelungen trotzdem zulässig sein können.