Der neue Jahreslohnzettel 2026 – Erweiterte Anforderungen der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat einen überarbeiteten und inhaltlich erweiterten Jahreslohnzettel (L16) veröffentlicht, der für Lohnzahlungszeiträume ab 01. Jänner 2026 verbindlich anzuwenden ist. Mit der Einführung dieses neuen Formulars werden von der Finanz weitere zusätzliche Informationen aus der Personalverrechnung abgefragt. Möglicherweise dienen diese Informationen nicht nur als Grundlage für steuerpolitische Maßnahmen, sondern auch als Unterstützung bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen.
Jahreslohnzettel (L16) – Änderungen ab 2019
Die Einführung der mBGM und des Familienbonus Plus mit Wirkung ab dem Jahr 2019 führen zu nachfolgenden Änderungen auf dem Jahreslohnzettel (L16). Ein Beitrag von Monika Kunesch.


