Schlagwort: Immobilienveräußerungen

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Der neue Umwidmungszuschlag bei Immobilienveräußerungen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde mit Wirksamkeit ab 1.7.2025 ein „Umwidmungszuschlag“ in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn von Grund und Boden eingeführt. Ziel der Regelung ist es, Wertsteigerungen von Grundstücken, die maßgeblich auf raumordnungsrechtliche Umwidmungen zurückzuführen sind, steuerlich stärker zu erfassen.