Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) ab November 2025 und für 2026
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden – mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.

