Überschießende Anforderungen bei Identitätsprüfung
In ihrem Bescheid vom 31.7.2019 hält die Datenschutzbehörde fest, dass für ein Auskunftsersuchen kein explizites Rechtsschutzinteresse notwendig ist sowie dass keine übertriebenen Anforderungen an einen Identitätsnachweis gestellt werden dürfen.