Home-Office Betriebsstätte: Update des BMF
Im Juli 2023 hat das BMF die Grundsätze für das Vorliegen einer Home Office Betriebsstätte präzisiert, wobei der Erledigung ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte, Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft zwei Tage pro Woche in ihrem österreichischen Home-Office ausübte. Drei Tage in der Woche arbeitete die Mitarbeiterin aber im deutschen Stammhaus ihrer Arbeitgeberin.