Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung – Das sind die steuerlichen Entlastungen
Die DBA-Durchführungs-Anpassungs-Verordnung (BGBL II 318/2002) trat mit 1. September 2022 in Kraft und ist teilweise erst ab 1.1.2023 anzuwenden. Die Verordnung enthält insbesondere Vereinfachungen für die Abfuhr der Abzugsteuer bei konzerninterner Arbeitskräftegestellung bzw. sonstige Fälle der grenzüberschreitenden gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung.