Kursverluste bei Fremdwährungskrediten: Was der VwGH jetzt klarstellt
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Kursverluste bei Tilgungsraten von Fremdwährungskrediten selbst bei der Finanzierung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Für Vermieter bedeutet das: Wechselkursbedingte Mehrkosten bei der Kreditrückzahlung bleiben steuerlich in der Regel unberücksichtigt.

