Flexible Arbeitszeit als Wettbewerbsvorteil
Das Grundmodell des Arbeitszeitgesetzes – 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – entspricht in weiten Bereichen, z.B. bei vielen Angestellten-Tätigkeiten, nicht mehr der betrieblichen Realität. Flexible Arbeitszeit – Teilzeitbeschäftigungen nehmen stark zu. Die Wünsche der Mitarbeitenden werden vielfältiger, was die zeitliche Gestaltung betrifft, aber auch die örtliche (Stichwort: Homeoffice). Gleichzeitig sind Kundenbedürfnisse nach guter Betreuung zu berücksichtigen. Die richtige Lösung kann freilich nicht eine Einzelmaßnahme (z.B. 4-Tage-Woche) sein, sondern ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen sein (Stichwort: Flex-Work). Das Arbeitszeitgesetz beschreibt selbst schon einige flexible Modelle, z.B.: