Schlagwort: Finanzstrafgesetz

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UMSATZSTEUER | Auswirkungen der Verschärfung des § 51b FinStrG

Mit dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 wurden bedeutende Änderungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG) vorgenommen, insbesondere durch die Einführung des neuen § 51b FinStrG. Diese neue Regelung zielt darauf ab, eine finanzstrafrechtliche Sanktionslücke im Zusammenhang mit verfälschten, falschen und unrichtigen Belegen, insbesondere Schein- und Deckungsrechnungen zu schließen. Was diese Änderung für die alltägliche Umsatzsteuerpraxis bedeutet, soll der folgende Beitrag aufzeigen.