Unterhaltsanspruch des Ex-Mannes trotz Gewalt in der Ehe
Im Regelfall erhält derjenige Ehegatte Unterhalt nach der Scheidung, den keine Schuld daran trifft. In besonderen Fällen gewährt das Gesetz aber einen sogenannten „Billigkeitsunterhalt“. Ein ebensolcher wurde hier zugesprochen, obwohl der Mann das Ende der Ehe verschuldet hatte.