EU Pillar 2 – Einigung über die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung
Am 12. Dezember 2022 wurde nach einer sechsmonatigen Blockade durch Ungarn voraussichtlich Einstimmigkeit erzielt: Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer EU-weiten Mindeststeuer auf Konzerngewinne wird nunmehr voraussichtlich verabschiedet werden. Ab Ende 2023 dürften somit Gewinne von Groß-Konzernen mit Umsätzen von über EUR 750 Mio, die ihren Firmensitz in der EU haben, mit mindestens 15% besteuert.