UMSATZSTEUER | EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt umfassende Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025. Bisher war die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf im Inland ansässige Unternehmer beschränkt. Ab Inkrafttreten dieser Änderungen können erstmals auch Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Steuerbefreiung in Österreich in Anspruch nehmen. Ziel dieser Neuregelungen ist es, den Verwaltungsaufwand zu vermindern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Aktivitäten von Kleinunternehmern zu vereinfachen. Im nachfolgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sowie die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Wirkung der Kleinunternehmerbesteuerung vorgestellt werden.