Schlagwort: Erwerbstätigeneigenschaft

Arbeitsrecht EuGH International

EuGH: Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch die Tätigkeit, die er dort für einen Zeitraum von zwei Wochen anders als aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags ausgeübt hat, die Erwerbstätigeneigenschaft im Sinne von Art 7 Abs 1 lit a RL 2004/38/EG erworben hat, bevor er unfreiwillig arbeitslos wurde, die Erwerbstätigeneigenschaft für mindestens weitere sechs Monate im Rahmen dieser Vorschriften erhalten bleibt, sofern er sich dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt.