Korrekturmöglichkeiten fehlerhafter behördlicher Entscheidungen
Auch behördliche Erledigungen können, aus welchen Gründen auch immer, „falsch“ sein. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsrichtigkeit der Entscheidung und Rechtssicherheit für Behörde und Partei stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit für derartige Verwaltungsakte Korrekturmöglichkeiten bestehen können.