VwGH | Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz – Was zählt wirklich?
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis Ra 2023/13/0186-8 vom 3.9.2024 erneut zum Mittelpunkt der Lebensinteressen als Kriterium für die abkommensrechtliche Ansässigkeit Stellung genommen und einige neue, interessante Aspekte hervorgebracht.