BILANZIERUNG | Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (AFRAC 41)
Die AFRAC-Stellungnahme 41 vom März 2024 behandelt die Folgebewertung von entgeltlich erworbenen Geschäfts- bzw Firmenwerten und somit insbesondere deren planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die neue AFRAC-Stellungnahme vertieft die gebotenen Verfahren für die Zuordnung und Bewertung derivativer Firmenwerte in Jahres- und Konzernabschlüssen nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften (UGB), welche essenziell für die finanzielle Transparenz und strategische Planung von Unternehmen sind. Im Folgenden fassen wir die Kerninhalte der AFRAC-Stellungnahme 41 zusammen.