Ende für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. I 7/2025 vom 18.03.2025 wurde es amtlich gemacht: Die beliebte Förderung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit durch das Arbeitsmarktservice (AMS) trat per 31.03.2025 außer Kraft. Beschäftigte haben seither grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld.

