Unentgeltliche Betriebsübertragung auf Angehörigen und Leistung einer Abfertigung
(B. R.) – Die Beschwerdeführerin hat eine Trafik betrieben und den Betrieb aus Krankheitsgründen unentgeltlich an ihren Ehegatten übertragen. Zwischen dem Finanzamt und der Beschwerdeführerin war strittig, ob die Aufwendungen für die Abfertigung an den bisherigen Angestellten und Ehemann der Beschwerdeführerin aufzulösen wäre.