BETEILIGUNGEN | Ausschüttungen abweichend vom Beteiligungsverhältnis
Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich nach deren Beteiligungsverhältnis. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch auch davon abweichende Ausschüttungen möglich, die ggfs auch mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden. Zu vom Beteiligungsverhältnis abweichenden Gewinnausschüttungen (sog. „alineare“ Ausschüttungen) gibt es schon seit längerer Zeit eine gefestigte Verwaltungspraxis.

