Wirtschaftsflaute und Immobilien: Abschreibung von Beteiligungen
Infolge der schwachen Wirtschaft sind in vielen Unternehmensstrukturen Ausfälle von Einnahmen sowie Liquiditätsengpässe gegeben. In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftsebenen kann es aufgrund der Krisensituation unternehmensrechtlich notwendig sein, insbesondere zum 31.12.2024 und/oder zum 31.12.2025 Abschreibungen auf Beteiligungen vornehmen zu müssen. Diese Thematik kann letztlich natürlich auch alle Immobilienkonzerne betreffen.