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AbgÄG 2024 | Was ändert sich für Unternehmensgruppen iSd § 9 KStG?

Im Mai wurde der Entwurf des AbgÄG 2024 veröffentlicht. Dieses bringt auch einige Änderungen für die Unternehmensgruppe nach § 9 KStG, wie eine digitale Einbringung von Gruppenanträgen, die Zurechnung ausländischer Verluste und eine Regelung zur Behandlung von Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten vor dem Wirksamwerden einer Unternehmensgruppe. Diese praxisrelevanten Änderungen möchten wir im Folgenden näher beleuchten.