VwGH: Auch Prokuristen können persönlich für Abgabenschulden haften
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2025 eine praxisrelevante Klarstellung getroffen: Auch ein Prokurist kann grundsätzlich in die Vertreterhaftung nach § 9 BAO einbezogen werden. Die Haftung ist damit nicht mehr von vornherein auf Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche Vertreter beschränkt.

