Umsatzsteuer: 2025 im Rückblick – mehr Klarheit trotz Gegenwind
Wurden Rechnungen mit Umsatzsteuer falsch ausgestellt, weil man diese gar nicht schuldet, dann hat man in der Vergangenheit diese Umsatzsteuerbeträge geschuldet, bis die Rechnung berichtigt wurde. Aufgrund von EuGH-Entscheidungen tritt diese Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung nur mehr für Rechnungen an Unternehmer ein. Für Rechnungen an Private kann in der Zukunft keine Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung eintreten. Im Zweifel darf sogar die Aufteilung geschätzt werden.

